Der Kreistag Demmin hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 26. März 1996 genehmigte.
Flaggenbeschreibung:
„Die Flagge des Landkreises Demmin zeigt in sieben Längsstreifen unterschiedlicher Höhe die Farbenfolge Blau-Gelb-Rot-Weiß-Rot-Gelb-Blau. Die blauen Streifen nehmen je ein Fünftel, die gelben Streifen je ein Viertel, die roten Streifen je ein Dreißigstel und der weiße Streifen ein Fünfzehntel der Höhe des Flaggentuchs ein. Auf den roten und dem weißen Streifen liegt in der Mitte, auf jeweils vier Fünftel der gelben Streifen übergreifend, das Kreiswappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5:3.“[1]
Die Blasonierung dieses am 8. Juni 1995 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Halbgeteilt und gespalten, von oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten in Blau eine schwebende, gezinnte silberne Burg mit geöffnetem begattertem Tor und einem Zinnenturm, dessen Spitzdach mit einer Lilie bekrönt ist und dessen drei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind, von unten geteilt: oben in Rot ein wachsender silberner Greif, unten von Gold und Blau geschacht.“[1]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Mecklenburg-Vorpommern vorwiegend Hissflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Questo file contiene informazioni aggiuntive, probabilmente aggiunte dalla fotocamera o dallo scanner usati per crearlo o digitalizzarlo. Se il file è stato modificato, alcuni dettagli potrebbero non corrispondere alla realtà.